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FAQ Oft Gestellte Fragen

FAQ – Oft Gestellte Fragen

In der Regel 1-2 Mal, je nach Vorgeschichte. Bei gründlicher Pflege, regelmäßigen professionellen Zahnreinigungen reicht eine Kontrolle durch den Zahnarzt pro Jahr.

In der Regel nein. Der Ersttermin dient der Befundaufnahme und Klärung eines Behandlungsbedarfs. Wir nehmen uns dafür ausreichend Zeit um möglichst alle Befunde rund um die Zahngesundheit zu erheben.

In der Regel 1-2 Mal je nach persönlichem Risikoprofil. Sofern eine Parodontitis festgestellt wird oder ein deutlich höheres Kariesrisiko besteht ist es empfehlenswert alle drei Monate zur professionellen Zahnreinigung zu kommen.

Zunächst sollten Sie sich bewusst machen, dass ca. 12% der Bevölkerung an Zahnarztphobie leiden. Sie sind also nicht allein. In der Praxis treffen wir täglich auf die Herausforderung den Betroffenen aus dem Problemkreis zu helfen. Uns stehen zahlreiche Möglichkeiten der schmerz- und angstfreien Behandlung zur Verfügung. Angefangen bei verschiedenen Verfahren der lokalen Betäubung bieten wir Angstpatienten auch die Möglichkeit der leichten Lachgassedierung. Die Sedierung mit Lachgas, auch “Lachgasnarkose”, ist seit vielen Jahren Teil unseres Behandlungsspektrums.

Ja. In unserem modernen Praxisumfeld verfügen wir sowohl über die technische Ausstattung, als auch über die fachliche Expertise, um Parodontose vom Verdachtsfall bis zur handfesten Parodontitis schonend zu behandeln. Hierzu bietet die moderne Parodontologie eine ganze Reihe von Möglichkeiten, über die wir Sie gern im Rahmen einer Beratung informieren möchten.

Mit Craniomandibulärer Dysfunktion (CMD) wird eine Funktionsstörung des Kausystems, also der Kiefergelenke, der Kaumuskulatur oder beim Zusammenbiss der Zähne, bezeichnet. Bei vielen Menschen ist eine Funktionsstörung vorhanden, führt aber nicht immer zu Beschwerden.

Wir benutzen eine so genannte Cito-Ject. Mit deren Hilfe lassen sich Zähne sehr sanft betäuben. Eine Alternative gibt es bislang nicht.

Da wir eine Bestellpraxis sind, bitten wir Sie auch bei akuten Schmerzen vorher anzurufen, damit wir organisatorisch disponieren können . Wir werden uns bemühen Ihnen schnellstmöglich zu helfen.

Grundsätzlich Nein. Sie bekommen allerdings etwas weniger Zuschüsse für eventuell notwendigen Zahnersatz.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine ausreichende und wirtschaftliche Versorgung, so die Beschreibung in den Verträgen. Moderne, zeitgemäße und sinnvolle Therapien werden nicht bezahlt und müssen vom Versicherten übernommen werden. Sollte eine Behandlung vorgeschlagen werden die Mehrkosten verursacht erhalten Sie selbstverständlich vorab einen Kostenvoranschlag.

Sollten Sie von uns einen privaten Kostenvoranschlag für eine Behandlung erhalten haben, so legen Sie Diesen bitte Ihrer Zahnzusatzversicherung vor. Sofern keine Versicherung vorliegt dient der KVA Ihrer Information bezüglich der anfallenden, von Ihnen zu tragenden Selbstbeteiligung.

Ja, wir suchen durchgehend nach Verstärkung für unser Team, gerne auch Auszubildende. Bei Interesse bitte Ihre Bewerbungsunterlagen per Mail oder Post zuschicken.

Der Beruf der Zahnmedizinischer Fachangestellten (ZFA) ist recht anspruchsvoll. Gefragt ist Teamfähigkeit, aktive Mitarbeit und das Talent mit Menschen auch in Stresssituationen umgehen zu können. Erwartet wird, nach einer ausreichenden Lernphase selbständiges arbeiten auch am Patienten.

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